Stufenführerschein ab 2013
Die aktuellen Stufenführerscheinklassen im Überblick
Schritt für Schritt zu mehr Fahrspaß
Klasse AM
Mokick Kategorie
Vorgeschrieben ist bei der Klasse AM: Eine theoretische Ausbildung. Eine praktische Ausbildung. Mindestalter 16 Jahre.
- Klasse AM Zusammenfassung
- Mokicks und Mokick-Roller bis 50 ccm Hubraum
- Maximal erlaubte Höchstgeschwindigkeit 45km/h
- Mindestalter in Deutschland 16 Jahre
Klasse A1Kategorie Leichtkrafträder (125ccm) Vorgeschrieben ist bei der Klasse A1: Eine theoretische Ausbildung. Eine praktische Ausbildung. Mindestalter 16 JahreKlasse A1 Zusammenfassung
- Leichtkrafträder und Leichtkraftroller bis maximal 125 ccm Hubraum
- Maximale Leistung 11kW (15PS) – kein Tempolimit
- Maximales Leistungsgewicht 0,1 kW/kg
- Mindestalter in Deutschland 16 Jahre
- Schließt Klasse AM ein.
- Der A1 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A2 erweitert. Hierzu ist eine A2 Führerscheinausbildung erforderlich.
Klasse A2
Kategorie Motorräder und Motorroller mit maximal 35kW (48PS)
Vorgeschrieben ist bei der Klasse A2:
Eine theoretische Ausbildung.
Eine praktische Ausbildung.
Mindestalter 18 Jahre
Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A2 Zusammenfassung
- Motorräder und Motorroller mit einer Maximalleistung von 35kW (48PS)
- Lediglich praktische Prüfung erforderlich bei 2-jährigem Besitz der Fahrerlaubnis A1
- Maximales Leistungsgewicht 0,2 kW/kg
- Mindestalter 18 Jahre
- Schließt Klasse A1 und AM ein.
Der A2 Führerschein wird nicht automatisch nach 2 Jahren auf A erweitert. Hierzu ist eine A Führerscheinausbildung erforderlich.
Klasse A
Kategorie Motorräder und Motorroller ohne Leistungsbegrenzung
Vorgeschrieben ist bei der Klasse A:
Beim Direkteinstieg eine theoretische Ausbildung und eine praktische Ausbildung, Mindestalter 24 Jahre.
Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A Zusammenfassung
- Alle Motorräder und Motorroller – ohne Leistungsbeschränkung
- Beim Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
- Mindestalter für Direkteinstieg 24 Jahre.
- Schließt Klasse A2, A1 und AM ein.